Vereinsordnung

Diese Vereinsordnung ergänzt unsere Satzung vom 29.04.2010 und soll für ein reibungsloses Vereinsleben sorgen.

 

1. Aufnahme in die Kinderkrippe

Die Kinder werden in der Reihenfolge der Warteliste in die Gruppe aufgenommen. Die Krippe verfügt über 12 Plätze für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Die Kinder können bis zum Eintritt in den Kindergarten in der Einrichtung verbleiben. Eine Aufnahme kann frühestens zum  1. des Folgemonates, der auf den Geburtsmonat folgt vollzogen werden. Bei Aufnahme des Krippenplatzes, bzw. Einteilung in die Gruppen, werden Vorstandskinder vorrangig berücksichtigt. Dornheimer Kinder können gegenüber ortsfremden Kindern bevorzugt aufgenommen werden. Der Verein nimmt nur Kinder aus der Stadt Groß-Gerau und Ihren Ortsteilen (Dornheim, Berkach, Dornberg, Esch und Wallerstädten) auf.

 

2. Helferarbeit

Die Eltern der Krippenkinder wechseln sich wöchentlich ab, die Handtücher usw. zu waschen. Außerdem verpflichten Sie sich 2 Kuchen zu backen oder 1 Stunde monatlich zu helfen. Helferarbeit kann bei der Organisation von Festen (Sommerfest, Röhrcherfest, etc.) geleistet werden. Kuchen können zu Festen wie Pfarrfest, Röhrcherfest, Bobbycar-Turnier, Motto-Party etc. gebacken werden. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Helferarbeit gegen einen Betrag von 20 Euro pro Dienststunde und 10 Euro pro Kuchen freistellen zu lassen. Die Helfer-Einsätze werden vom Vorstand mit den Mitgliedern abgestimmt.

 

3. Spendenbescheinigung

Kursleiter, die auf ihr Kurshonorar verzichten, können eine Spendenbescheinigung erhalten.

 

 

Mütterzentrum Groß-Gerau

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